Grafschafter Schulgeschichte

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Allgemeine Entwicklung des Schulwesens

Schulgeschichte von den Anfängen bis 1918
Anfänge des Schulwesens

Über die Anfänge des Schulwesens in der Grafschaft Bentheim liegen keine Kenntnisse vor. Erstmals erwähnt wird das "Schulehalten" und die "Schulaufsicht" in den Privilegien, die der Graf von Bentheim  den Städten in der Grafschaft, Bentheim, Schüttorf, Nordhorn und Neuenhaus, gewährte. So heißt es zum Beispiel in Artikel 29 des Privilegs von 1465 für die Stadt Nordhorn: "Item ock mag unse rath die schoolmeister in der scholen setten vnd sollen darup sehen, dat die meisters toder scholen undt dem chore nütte sien." (Specht, Seite 130). An anderer Stelle heißt es zu den Stadtsekretären, deren Tätigkeit bis 1396 zurückverfolgt werden kann, dass die Lehrer in der Regel im Nebenamt die Stadtschreibergeschäfte besorgten. Namentlich erwähnt werden als erste Lehrer der "Meister" Johannes Westenberg um 1590 und Henrich von Bentheim im Dreißigjährigen Krieg (Specht, S. 20).

Deutsche Schreib- und Leseschulen

In der Zeit vor der Reformation gab es nur Schulen in den größeren Ortschaften der Grafschaft, in Bentheim, Schüttorf, Neuenhaus und Nordhorn. Sie können als „Deutsche Schreib- und Leseschulen“ (vgl. Eberhardt/Kip, Seite 215) bezeichnet werden. In erster Linie wurden den Kaufleuten die notwendigen Mindestvoraussetzungen zur Ausübung ihres angehenden Berufes beigebracht, deutsche Briefe lesen und schreiben zu können. Ebenso wie die in der Obergrafschaft bestehenden Lateinschulen wurde diese Schulform nur von den gehobenen Schichten besucht. Zunächst hatten die Schulen mehr privaten Charakter, um dann immer stärker zu einer öffentlichen Institution zu werden. Der Rechenunterricht war zunächst Aufgabe besonderer Lehrmeister. Erst später wurde dieses Fach mit in die Schule aufgenommen.

Einflüsse aus den Niederlanden

Die in der Grafschaft in der vorreformatorischen Zeit bestehenden Schulen erfuhren auch durch die in den overijsselschen Städten der Niederlande bestehenden "Brüder des gemeinsamen Lebens", die auch in der Grafschaft ein Bruderhaus gründeten, von dem aus sich ein Strom reichsten Segens im Sinne christlicher Liebestätigkeit und der Unterweisung der Jugend durch das Land verbreitete, eine reiche Förderung. Die in Deventer bestehende Hochschule zählte viele Grafschafter zu ihren Studenten. Diese geistigen Beziehungen bestanden bis zu der Zeit, als durch die Reformation mittelalterlich scholastische Lehr- und Denkweisen unterbrochen wurden (nach Heinrich Volkers, Seite 101).

Schulentwicklung nach der Reformation

Die Reformation spielte für die gesamte Schulentwicklung eine bedeutsame Rolle. Die Einführung der lutherischen Lehre erfolgte in der Grafschaft Bentheim durch Graf Arnold I. im Jahre 1544. Ab 1588 wurde dann die reformierte Lehre durch Graf Arnold II. eingeführt. Die Aufgabe, einen elementaren religiösen Volksunterricht zu erteilen, wurde den Ortspfarrern zugewiesen, die zu ihrer Entlastung die Küster (als Schulmeister) heranzogen. Solche "Küsterschulen" entstanden in Emlichheim, Uelsen, Wilsum, Veldhausen, Brandlecht, Gildehaus und Ohne, in denen dann Religion, Kirchengesang, Lesen und Schreiben notdürftig gelehrt wurden.

Die Schulreform Arnolds II.

Ausgangspunkt der Schulreform Arnolds II. war die Synode, die 1604 in Schüttorf tagte, die sich besonders mit der Neuordnung des Unterrichtsbetriebes in den Schulen der Grafschaft Bentheim befasste. Ergebnis der Beratungen war die "Bentheimer Schulordnung" von 1605, die Bestimmungen für die Lateinschulen enthält, die es in Bentheim, Schüttorf und ab 1616 in Neuenhaus gab. Dem Lehrer wird zur Pflicht gemacht, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und auf regelmäßigen Schulbesuch zu achten.

Es werden die Lehrfächer festgelegt, didaktische und methodische Anweisungen gegeben sowie Aussagen zur Handhabung der Schuldisziplin gemacht. Der Religionsunterricht steht an erster Stelle des Lektionsplanes. Inhalte sind das Einlernen feststehender Gebete, das Memorieren des Katechismustextes und das Erlernen der beim Gottesdienst gesungenen Psalmen. Dann folgen als weitere Fächer Latein, Schreiben, Lesen, Gesang und Rechnen. Mit der Schulaufsicht werden die Kirchenältesten als Mitglieder des Kirchenrates beauftragt.

Für die "Teutsch- oder Trivialschulen" (Deutsche Schulen) wurde ein Schulgesetz "Leges scholasticae" im Jahre 1608 erlassen. Es enthält Vorschriften über den Kirchenbesuch, die Verteilung der Unterrichtsfächer, die Unterrichtszeit, die Ferien und die Schulaufsicht. Das hervorstechende Merkmal dieses Schulgesetzes war ebenfalls die Bevorzugung religiöser Lernstoffe als Bildungs- und Erziehungsmittel.

Zwischen den "Deutschen Schulen" in den Städten und den "Küsterschulen" in den anderen Kirchspielorten vollzog sich bezüglich der Inhalte langsam ein Ausgleich.

"Der Küster wird ein Schulmeister, und der Schulmeister in der Stadt wird auch Katechet" (Eberhardt/Kip, Seite 216). Beide Schulen sind die Wurzeln der späteren Volksschule.

Aufsicht des Oberkirchenrates

1613 geht die Aufsicht über die bestehenden Schulen in der Grafschaft Bentheim auf das neugeschaffene Gremium des Oberkirchenrates über. Damit bekommen die bis Anfang 1600 nur in den Städten und Kirchspielorten unterhaltenen Schulen eine gemeinsame Oberaufsicht.

In der Gründungsakte des Oberkirchenrates vom 13.10.1613 sind die Amtsbefugnisse der neuen Behörde auch auf schulischem Gebiet festgelegt. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern geistlichen und weltlichen Standes zusammen. Seine Aufgaben sind, freie Schulstellen schnellstens wieder zu besetzen, die Kandidaten prüfen zu lassen und sie nach erfolgter Wahl dem Grafen zu präsentieren, der sie innerhalb eines Monats zu bestätigen hat.

Die Bentheimer Schulordnung von 1647

Durch die Kriege in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, der spanisch-niederländische und der 30-jährige Krieg, drohten neben Verluste von Hab und Gut auch Bildung und Gesittung der Bevölkerung völlig zu verschwinden: die Kirchen blieben leer, die Schulen standen verlassen. Erst im Jahre 1647 versucht die Bentheimer Schulordnung, die schulischen Verhältnisse wieder zu verbessern. Zur Eindämmung der Unordnung und Liederlichkeit werden die Vorschriften über die Schulzucht wiederholt und  verschärft .

Der"lateinische Meister" soll die Zügel des Schulregiments in die Hand nehmen, während der "teutsche Meister"  besonders seine Klasse in Zucht zu nehmen hat. Für den Unterricht wird eine gewisse methodische Stufenfolge vorgeschrieben, nach der von den "Buchstaben" und den Anfängen des Lesens zum Katechismus und von diesem zum Neuen Testament und den Psalmen fortgeschritten werden soll. In der Aufstellung eines genauen Stundenplanes findet neben der geistigen Schulung auch die Übung der körperlichen Kräfte Beachtung.

Im fröhlichen Spiel sollen die natürlichen Anlagen zu Frohsinn und Heiterkeit gepflegt werden. Deshalb werden der Mittwoch und Sonnabend jeder Woche als Spieletage bestimmt. Man erblickte in der religiösen Unterweisung das einzige Mittel, Glaube und Sitte im Volke wieder zu festigen. Das Ende des Dreißigjährigen Krieges zeigt somit einen bedeutenden Aufschwung im Unterrichtswesen der Grafschaft Bentheim.

Haager Vergleich 1701 und Grafschafter Schulordnung 1709

Als Graf Wilhelm Ernst zu Bentheim 1668 zum katholischen Glauben übertritt, wird der Oberkirchenrat entmachtet, indem zwei Mitglieder durch Katholiken ersetzt werden. Erst durch den „Haager Vergleich“ von 1701 erhält er dann die ursprünglichen Rechte zurück. Die reformierte Kirche kann in der Grafschaft Bentheim einen neuen Anfang machen. Die dann im Jahre 1709 verabschiedete Bentheimer Kirchenordnung enthält auch die fortan geltende Grafschafter Schulordnung. Danach sollen die Schulmeister die Schulkinder väterlich führen und leiten, sie nicht allein im Lesen, Schreiben, Rechnen gut unterrichten, sondern auch in den Grundlehren der wahren Religion.

In den Städten und Dörfern soll während des ganzen Jahres Unterricht sein. Auch in den Bauernschulen, welche weiter als eine halbe Stunde von der Kirchspielschule liegen müssen, soll zum allerwenigsten acht Monate, nämlich vom 1. September bis 1. Mai, unterrichtet werden. Häufig fand der Unterricht jedoch nur in den Wintermonaten statt, weil die Kinder im Sommer in der Landwirtschaft mithelfen mussten. Gegen Ende des Unterrichts, mit Ablauf des Monats April oder Juli, sollen die Schulmeister eine Prüfung halten und in Gegenwart des Pastors und Kirchenrates wie auch der Eltern der Kinder zeigen, wie weit ihre Schüler im Lesen, Schreiben, Rechnen und vor allem in der Erkenntnis Gottes gekommen sind (nach Eberhardt/Kip, Seite223).

Seit der Zeit des „Haager Vergleichs“ (1701) steht das Schulwesen stark unter holländischen Einfluss, der erst ab 1806 durch die Franzosenzeit abklingt. In der Grafschaft sind viele holländische Lehrer tätig. Der Unterricht wird meist in holländischer Sprache gehalten (vorwiegend in der Niedergrafschaft)

Differenzen zwischen den Kirchspiel- und den Nebengemeinden

Zwischen den Kirchspielgemeinden und den Nebengemeinden kommt es zu starken Differenzen wegen der Errichtung von Nebenschulen. Der Oberkirchenrat spricht sich für die Errichtung von Schulen in weit abgelegenen Gemeinden aus. Er behält sich jedoch wie der Landesherr in jedem einzelnen Fall vor, die Verhältnisse zu prüfen und die endgültige Erlaubnis zum Schulbau zu erteilen. Nordhorn und die übrigen Städte haben ein großes Interesse an dem täglichen Hereinströmen der Landjugend in ihre Tore, da die als Boten fungierenden Schulkinder den Läden und Handwerkern manchen Auftrag bringen.

Nordhorn sträubt sich deshalb energisch gegen jede Änderung dieser das städtische Gewerbe begünstigenden Rechtslage. Der Rat der Stadt versucht deshalb immer wieder, die Kirchenräte dazu zu bewegen, gegen die Entwicklung der überall entstehenden Nebenschulen einzuschreiten. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts gelingt es ihnen noch, aber dann entstehen nach und nach die so genannten Bauernschafts- oder Nebenschulen (Eberhardt/Kip, Seite 230 - 231). Hierbei ist zum Beispiel zu beachten, dass die Gehöfte von Bimolten und Hohenkörben bis zu zehn Kilometer von Nordhorn entfernt lagen und die Schüler die damals noch sehr schlechten Wege zu Fuß zurücklegen mussten. Die ersten Nebenschulen werden 1628 in Scheerhorn und 1663 in Osterwald genehmigt.

Leistungsfähigkeit der Nebenschulen

Über die Lehrer in den Nebenschulen schreibt Lehrer Ackerstaff aus Hardingen 1872 in die Hardinger Schulchronik (nach Eberhardt/Kip, S. 231):

"Das Volksschulwesen ließ in der frühen Zeit viel zu wünschen übrig. Es wurde nur in den Wintermonaten unterrichtet und in den Sommermonaten war gar keine Schule. Wenn die Zeit herannahte, d.h. der Herbst bzw. der Winter sich einstellte, so wurde in der Gemeindeversammlung zur Sprache gebracht, dass wieder ein Lehrer zu wählen sei. Die Kenntnisse bei einem Lehrer waren genügend, wenn er ziemlich gut schreiben, in der Bibel lesen und etwas rechnen konnte. In der Regel waren alte Schäfer zu haben, welche mit diesen Unterrichtsgaben begabt waren. Der betreffende Bauer, bei dem der Schäfer diente, wurde beauftragt, ihm die Lehrerstelle für die Winterzeit anzutragen. Das Gehalt betrug durchschnittlich 25 bis 30 Gulden im Winter und Reihetisch".

Franzosenzeit

Ab 1.8.1806 wird die Grafschaft Bentheim mit Nordhorn unter französischer Herrschaft zum Großherzogtum Berg geschlagen. Die überkommene Stadtverfassung wird ab 20.5.1809 aufgehoben. Aus den Gemeinden Nordhorn, Altendorf, Frensdorf, Frenswegen, Bakelde, Brandlecht, Hesepe und Hestrup wird eine Mairie (ein Bürgermeisteramt) gebildet. Die Franzosen beginnen eine rege Reformtätigkeit und drängen u.a. auf die „Ordnung des verwahrlosten Schulwesens“ (Specht, Seite 149).

Erst 1818 stellt das Königreich Hannover den reformierten Oberkirchenrat für die Grafschaft Bentheim, der die Kirchen und Schulen überwachen soll, wieder her. Sitz der Behörde wird Nordhorn. Die Machtbefugnisse des Oberkirchenrates erfahren eine Einschränkung, als die Königlich Großbritannisch-Hannoversche Landdrostey nicht mehr verpflichtet ist, den von ihm gewählten Lehrer zu bestätigen.

Bekanntmachung der Königlichen Landdrostei  von 1824 zur Verbesserung des niederen Schulwesens in der Grafschaft Bentheim

Die Königliche Großbritannisch-Hannoversche Landdrostey ordnet in einer Bekanntmachung Verbesserungen des evangelischen niederen Schulwesens in der Grafschaft Bentheim an, weil es in mehr als einer Hinsicht bisher mangelhaft und den Bedürfnissen nicht entsprechend gewesen ist. Die Schulen werden in Haupt- oder Kirchspielschulen und Neben- oder Bauernschaftsschulen eingeteilt. Für jede Schule wird ein fester Schulbezirk angeordnet. Der Unterricht soll in deutscher Sprache erteilt werden, wobei es in der Niedergrafschaft eine Ausnahmeregelung bezüglich der holländischen Sprache gibt.

Neben Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion sollen auch „gemeinnützliche Kenntnisse“ vermittelt und Anweisungen zum Singen (besonders Kirchengesang) gegeben werden. Es werden Bestimmungen zur Anstellung und Prüfung der Schullehrer herausgegeben, die gesetzmäßige Schulzeit festgelegt und die Aufsicht über die Schulen geregelt. Außerdem enthält die Bekanntmachung Aussagen zum Schulgeld, zum Privatunterricht, zu den „Winkelschulen“ und zum Verhältnis der katholischen zu den evangelischen Schulen.

Aufsicht durch Schulinspektoren

Nach der Bekanntmachung von 1824 werden die Pastoren als Ortsschulinspektoren eingesetzt. Außerdem werden zwei Kreisschulinspektoren angestellt, die gemeinschaftlich mit dem Oberkirchenrat über die Befolgung der Bestimmungen wachen sollen. Kreisschulinspektoren werden Pastor Koppelmann in Ohne für die Obergrafschaft und Pastor Visch in Wilsum für die Niedergrafschaft.

Private Lehrerbildungsanstalt in Neuenhaus

1850 wird August Fokke Ober-Schulinspektor. Um das niedere Schulniveau der Grafschaft zu heben, gründet er in Neuenhaus eine private Lehrerbildungsanstalt, die bis zu seinem Tode 1873 existiert. August Fokke erkannte, dass "das Grundübel des tief daniederliegenden Schulwesens" der Mangel an ausgebildeten Lehrern war. In seiner Ausbildungsstätte sollten junge Männer ihr Wissen und Können vertiefen und mit der Schulmethodik vertraut gemacht werden. Nach dem Besuch der Fokkeschen Anstalt konnten sie als Hilfslehrer eingestellt werden oder ihre Ausbildung in einem Seminar vervollständigen. Seit 1852 gab es neben dem in Osnabrück auch ein Lehrerseminar in Aurich.

Verbesserung des Schulwesens 1847

Die Bekanntmachung von 1824 wird noch einmal überarbeitet. Im Gegensatz zu 1824 heißt es nun, dass in allen Grafschafter Schulen der Unterricht in deutscher Sprache erteilt werden muss. Außerdem werden die im Gebrauch befindlichen Schulbücher aufgeführt, die einen Einblick in die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts geben: die Fibel, die Bibel, ein Psalm- und Liederbuch, Katerbergs Katechismus, Zahns Biblische Geschichte, die Geschichte der Grafschaft Bentheim von Visch, Rettichs Lese- und Lehrbuch. Es zeigt sich an dieser Schulbuchliste, dass der Bildungsauftrag stark religiös ausgerichtet ist.

Bildung von Schulvorständen

Nach 1866 wurden die Befugnisse der Kirchenräte stark eingeschränkt. Auf Veranlassung der Königlichen Landdrostey traf der Oberkirchenrat eine weitere Maßnahme zur Verselbstständigung der Schule, indem er in den Schulgemeinden die Bildung von Schulvorständen anordnete. Sie setzten sich aus dem Pastor, dem Lehrer, einem Kirchenratsmitglied und drei Gemeindevertretern zusammen. Damit entsprach die Schule der preußischen Verfassung von 1850, die in Artikel 24 bestimmte: "Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu". Durch Staatsurkunde vom 3.9.1866 wurde das ehemalige Königreich Hannover preußische Provinz.

Aufsicht durch die Königliche Regierung in Osnabrück

Nach der Gründung des deutschen Reiches werden die niederen Schulen oder Volksschulen, wie sie jetzt genannt werden, ab 1866 der Zuständigkeit des Oberkirchenrates enthoben und der königlichen Regierung in Osnabrück unterstellt. Die Unterschiede der Hauptschul- und Nebenschullehrer werden aufgehoben, da sie durch die Lehrerseminare in Osnabrück und Aurich eine einheitliche Ausbildung erhalten. Die geistliche Schulaufsicht bleibt jedoch bestehen. Zum Kreisschulinspektor der Obergrafschaft wird Pastor Augener aus Bentheim bestellt, der nach seiner Berufung zum Superintendenten nach Aurich durch Pastor Langen aus Nordhorn ersetzt wird. Ebenfalls ab 1866 wird Pastor Nyhuis in Arkel-Hoogstede Kreisschulinspektor für die Niedergrafschaft.

Errichtung von Rektorschulen

Die Lateinschulen in Bentheim, Schüttorf und Neuenhaus werden Ende des 19. Jahrhunderts in Rektorschulen umgewandelt. Auch die Stadt Nordhorn erhält eine Rektorschule. Die städtischen Rektorschulen sollen ihren Schülern eine über die Volksschule hinausgehende und in sich abgeschlossene Bildung vermitteln und die Jungen zugleich auf den Besuch des Gymnasiums ab Obertertia (Klasse 9) vorbereiten. In die Unterklasse werden Ostern Kinder aufgenommen, die neun Jahre alt sind und durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass der dreijährige Besuch der Volksschule erfolgreich war. Es werden folgende Fächer erteilt: Religion, Deutsch, Französisch, Geschichte, Geographie, Naturkunde (Naturgeschichte, Physik, Chemie), Rechnen, Geometrie, Zeichnen, Gesang, Turnen (Jungen), Handarbeit (Mädchen), fakultativ: Englisch und Latein. Die Rektorschulen werden später zu Mittelschulen, die heute den Namen Realschulen führen.

Schulwesen unter Aufsicht des Staates

Mit dem Ende des Kaiserreiches wird in der Weimarer Verfassung 1919 bestimmt, dass das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates gestellt wird und diese durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamte ausgeübt werden soll. Mit Gesetz vom 20.9.1919 wird die geistliche Schulaufsicht aufgehoben (siehe: Schulgeschichte in der Weimarer Republik).

Quellen:
Heinrich Eberhardt und Jan Harm Kip, Einführung des reformierten Bekenntnisses in der Grafschaft Bentheim im Jahre 1588 und ihr Einfluss auf die Entwicklung im Volksschulwesen. In: Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim 1588 - 1988, Das Bentheimer Land, Band 114, Bad Bentheim 1988., Seite 215.
Wilhelm Hagerott,  Die Lateinschulen in der Obergrafschaft Bentheim. In: Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim 1588 - 1988, Das Bentheimer Land, Band 114, Bad Bentheim 1988., Seite 245.
Heinrich Specht, Nordhorn, Geschichte einer Grenzstadt, Das Bentheimer Land, Band 22, Nordhorn 1979.
Heinrich Volkers, Schulreformen in der Grafschaft Bentheim seit dem Jahre 1604. In: Bentheimer Jahrbuch 2003,  Das Bentheimer Land, Band 159, Seite 101.

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