Grafschafter Schulgeschichte

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Allgemein-04

Allgemeine Entwicklung des Schulwesens

Schulräte in der Grafschaft Bentheim ab 1920
Bis zum Jahre 1919 wurde die Schulaufsicht als so genannte "geistliche Schulaufsicht" auf der Ebene der einzelnen Kirchspiele durch jeweils einen Pastor als Ortsschulinspektor und auf Kreisebene durch Kreisschulinspektoren wahrgenommen. Eine Änderung trat durch die Weimarer Reichsverfassung ein, in der es in Artikel 144 heißt: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte ausgeübt." Von der Lehrerschaft wird dies ausdrücklich begrüßt. Der Wechsel findet Aufnahme in vielen Schulchroniken.

Auf Anordnung des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 25.11.1919 werden ab 1. Januar 1920 in der Grafschaft Bentheim zunächst nebenamtliche Kreisschulinspektoren berufen:

Bezirk Bentheim I
Ev. Schulen in der Obergrafschaft
Rektor Südhoff, Frensdorfer Schule

Bentheim II
Ev. Schulen in der Niedergrafschaft
Lehrer de Vries, Volksschule Esche

Bentheim III
Kath. und jüdische Schulen im Kreis Bentheim
Hauptlehrer Barlage, Burgschule Nordhorn

Mit Verfügung vom 28.6.1920 (Amtliches Schulblatt 1920, Seite 64) erfolgt die Neuerrichtung des hauptamtlichen Kreisschulinspektionsbezirks Bentheim, der die ev. Schulen in der Grafschaft Bentheim und die ev. Schulen in den Kreisen Lingen, Meppen und Aschendorf umfasst. Mit der zunächst kommissarischen, dann endgültigen Verwaltung wird der Rektor Valentin aus Osnabrück beauftragt. Dem Geschäftsbereich des Kreisschulinspektors Eggert in Lingen, der für die kath. und jüdischen Schulen in den Kreisen Lingen und Meppen zuständig ist, werden die bisher von Hauptlehrer Barlage in Nordhorn unterstellten Schulen zugeordnet. Die Kreisschulinspektoren erhalten die neue Amtsbezeichnung "Kreisschulrat".

Nachdem der Unterrichtsminister mit Erlass vom 14.12.1927 dem Regierungsbezirk Osnabrück zwei neue Schulratsstellen zugewiesen hat, erfolgt eine Neueinteilung der Schulaufsichtsbezirke. Schulrat Valentin übernimmt die ev. Schulen in den Kreisen Melle, Wittlage und Iburg. An seiner Stelle übernimmt der Schulrat Dr. Stuhlmacher den Aufsichtsbezirk Bentheim (Ev. Schulen in Bentheim, Meppen und Aschendorf). Schulrat Eggert behält die Aufsicht über die kath. Schulen in Lingen und Bentheim.

Aufgrund einer Verordnung des Preußischen Staatsministeriums zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 3.9.1932 führt die staatliche Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten Volks- und mittleren Schulen grundsätzlich allgemein der Schulrat. Schulaufsichtsbehörde ist künftig nicht mehr die Regierung, sondern an ihrer Stelle der Schulrat. Er ist nicht mehr wie bisher lediglich Organ der Regierung. Durch die Neuregelung wird er zu einer selbstständigen Instanz. Die Regierung bleibt nur für genau festgelegte Angelegenheiten, z.B. für alle Personalsachen, zuständig (siehe: Amtsblatt 1933, Seiten 151 bis 163).

Quelle: Amtliches Schulblatt 1920, Seite 3
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