Grafschafter Schulgeschichte

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Allgemein-24

Allgemeine Entwicklung des Schulwesens

Schule und Lehrer in alter Zeit
von Ludwig Sager

Ursprünglich gab es nur in den Städten und Dörfern die Kirchspielschulen, neben denen später mühsam die Nebenschulen aufkamen. Je nachdem, wie stark das Bildungsbedürfnis und Verantwortungsbewusstsein der Eltern war, setzten sich auf dem platten Lande im Kampf gegen Stadt und Dorf die kleinen Schulen durch. Im Kampf auch mit den anerkannten Schulmeistern und Küstern, die in der Errichtung der Nebenschulen eine Schmälerung ihres Einkommens sahen.

Vielleicht hatte auch die Behörde zuweilen Anlass, da einzugreifen, wo irgendein "hergelaufenes Subjekt" eine Schule aufmachte. Da lesen wir in einer Neuenhäuser Chronik von "einem sodath, so ein trommelschlager gewesen", der sich auf dem Teich unterrichtend niedergelassen und der Neuenhäuser Schule Abbruch tat. Der Oberkirchenrat wies Richter und Bürgermeister an, die Eltern vor der Unterweisung ihrer Kinder durch den ehemaligen "Trommelschlager" zu warnen.

Im Jahre 1651 erhob der Oberkirchenrat wieder Einspruch: "Wegen der Nebenschull soll auch daß mandat fürsamst publiciert werden, daß keine nebenschull sollen geduldet, welche nicht von hoher Obrigkeit zugelassen"

Setzte wirklich einmal eine kleine Landgemeinde ihren Willen durch, wie Scheerhorn 1628 und Osterwald 1663, da wurde die Erlaubnis doch sehr eingeengt. In einem Protokoll des Oberkirchenrates heißt es: "Demnach die Eingesessenen der Bauerschaft oster Wald, gerichts Veldhausen, gebührend zu erkennen gegeben, welchergestalt ihre Bauernschaft vom Dorfe Veldthausen ziemlich weit abgelegen und daher ihnen nicht möglich, ihre Jungen Kinder, so solchen Weg sonderlich bey winters zu gehen, nicht vermögen, daselbst zur Schule zu halten, Sie gleichwohl gen sehn möchten, damit auch dieselben zeitlich zu der Gottesforcht, guhte sitten, auch Lesen und Schreiben angeführt, und deswegen ihnen einen absonderlichen Schulmeister für solche kleine Jugendt anzuordnen geuhrlaubet werden möchte, mit der versicherung, daß die größeren kinder, welche den Weg nach Veldthausen gehen können, daselbst zur Schule gehalten und also derselben diesetwegen ganz kein abgangh veranlasset werden solle, solch ihr gesinnen auch an sich rümblich und alles billigkeit gemääs befunden worden, als wirdt ihnen kraft dieses vergünstigt undt zugelassen von nuhn an, jedoch auf ihre eigenen kosten undt mittels zuziehung der prediger daselbst einen absonderlichen schulmister anzunehmen. Mit dem beding, da ferner ihrem versprechen zuwider der schule zu Veldthausen allzugroßer Schaden veruhrsachet würde, daß Sie derselben alsdann auf anderwärtige verantwortung wieder abzustellen gehalten sein sollen."

Wie sehr auch das Bedürfnis anerkannt wird, auf jeden Fall darf der Dorfschule in Veldhausen kein merklicher Schaden entstehen.

Im Heimatkalender von 1936 "Die Nebenschulen in der Grafschaft" schrieb Heinrich Specht: "Neben der Konsistoriums-, der Stadt- und Dorfpolitik setzen sich die Bauerschaften zur Wehr und erkämpfen sich selbständige Schulen, die nicht nur die kleinen, sondern auch die größeren Kinder besuchen durften." Aus den Spechtschen Angaben erhellt auch wie verbissen 1762 eine Bauerschaft, in diesem Falle Bimolten, um einem ihnen genehmen Schulmeister kämpfte. "In geenen deele", will der Bimolter Bauernschulte vom Kosistorium abhängig sein, er und sein Anhang versteiften sich auf den Lehrer Schothorst, "und so blyven wy by de vorige meeninge op Schothorst."

Die Männer, die an diesen kleinen Nebenschulen den Beruf eines Lehrers ausübten, würden wir heute als Gelegenheitsarbeiter bezeichnen. Ein Beispiel dafür gibt uns die Chronik der Schule Balderhaar. Es heißt dort: "Das schwierigste Problem war aber, einen Lehrer zu finden. Im ersten Winter unterrichtete ein Neubauer Höllmann aus der Egge, aber mit sehr wenig Erfolge. Ihm folgte ein Heuermann Gortmann aus Itterbeck, ferner ein Schreiber Gerritzen sowie ein Tagelöhner aus Uelsen. Ebenso oft wie die Lehrer wechselten auch die Schulstuben. Bald bei diesem, bald bei jenem Neubauern in Balderhaarmoor, aber auch in der Striepe wurde Unterricht erteilt, natürlich nur im Winter. Da der Besuch der Schule außerdem freiwillig war, kann man sich denken, wieviel die Kinder lernten.

Diese Verhältnisse dauerten fort bis zum Jahre 1886, als die neue Schule gebaut wurde und ein Lehrer angestellt wurde, der ein Seminar besucht hatte."

Herr Sager macht uns nun mit einer Denkschrift bekannt, die im Jahr 1849 ein Lehrer aus Halle dem Oberkirchenrat eingereicht hatte. Herr Sager meint: "Selbst wenn der Verfasser zu schwarz aufgetragen haben sollte, bleibt doch wenig Angenehmes von der "guten alten Zeit " übrig. Die Denkschrift aus dem Jahre 1849 wurde von dem Lehrer Giesen, der laut Schulchronik aus Bimolten stammt und in der Zeit von 1841 - 1849 in Halle tätig war, verfasst:

"Im Juli 1849 - Ein Nebenlehrer aus dem Bentheimschen

Der gehorsamste Unterthan im Hannoverschen Lande ist gewiß der Bauernschaftsschullehrer oder Nebenlehrer in der Grafschaft Bentheim. Nicht nur der Behörde, sondern hauptsächlich den Bauern muß er stets ein unterthäniger Diener sein. Er darf sich nicht erlauben, von einer Verbesserung seiner Lage und von seinen Rechten zu sprechen. Thut er das, so kommt er mit seiner Gemeinde in Streit und läuft Gefahr, abgedankt zu werden. wird er beschimpft oder beleidigt, so darf er aus Furcht vor Absetzung sich kaum mündlich wehren, geschweige sein Recht suchen. Ob er seine Vorgesetzten um Hülfe anruft, das fruchtet nicht, sie können ihn nicht schützen, wie gern sie auch wollen. Wie so? Sie haben keine Macht dazu, weil fast kein Nebenlehrer geprüft oder definitiv angestellt ist.

Die Bauern lassen ihn so weit nicht kommen. Sie kündigen ihm seinen Dienst, sobald er sich zum Examen meldet. ´Wir wollen den Lehrer in unserer Macht behalten und mit ihm tun können, was uns beliebt`, sagen sie. Und wirklich handeln sie auch ganz nach Willkür mit ihm. Sie dingen ihm nicht selten eine Viertelstunde von der Schule eine Schlafstätte und heißen ihn von da des Morgens nach einem manchmal eine halbe Stunde entlegenen Bauernhaus zu gehen, das Morgenbrot zu holen. Ist er vor dem Hause angekommen, so ruft ihm der Knecht, der noch auf der Diele an der Schneidlade steht schon halb im Scherze zu: Du bist wieder da? Hast schon Appetit? Und noch gar nicht gearbeitet?

Solches scheinbar nicht achtend, geht er weiter bis in die Küche und setzt sich ans Feuer. Schon schlägt die Glocke neun und sein Essen ist noch immer nicht fertig. Er sieht sich deshalb gedrungen, die Hausfrau auf die Zubereitung seines Brotes aufmerksam zu machen. Nachdem er dies zwei- oder dreimal gethan, beeilt er sich, stößt den Kaffeetopf ins Feuer, schneidet das Roggenbrot und bereitet ihm so eine dürftige Mahlzeit. Wenn diese fertig ist, setzt er sich und ißt. Kaum hat er den letzten Bissen im Munde, da schlägt die Glocke halb zehn. Er steht auf und geht, weil es schon in der Schulstunde ist...- Wahrlich, die Morgenstunden sind ihm keine goldenen Stunden.

Mittags und abends muß er zu eben demselben Bauern, wenn er was zu essen haben will. Besonders ist der Abendreihetisch für ihn unangenehm, weil der Lehrer nach dem Essen mit den Dienstboten und Tagelöhnern den Kreis ums Feuer bilden und sich mit ihnen in allerlei geschwätziges Gespräch einlassen muß. Sträubt er sich dagegen, so fehlt es nicht an Schimpfworten.

Der Gesundheit nachteilig ist für ihn der Abendreihetisch in den Herbst- und Wintermonaten bei Regen- und Schneewetter. Fast alle Abende kommt er dann mit nassen Füßen in sein Schlafzimmer zurück. Um ihn bekümmert sich da im Hause niemand. Das können diese Leute auch nicht. Für die geringe Belohnung, welche sie für das Nachtquartier desselben erhalten, können sie sich keine große Mühe gefallen lassen. Unverschämt würde es deshalb auch von ihm sein, wenn er ihre Hülfe jeden Abend in Anspruch nähme. Sehr kümmerlich muß sich also der Nebenlehrer das ganze Winterhalbjahr in seiner Bauerschaft herumquälen, jeden Tag nach einem anderen Hause. Das bezieht sich besonders auf die Niedergrafschaft, in der Obergrafschaft hat er es nach seiner Meinung etwas besser. Da ist er schon froh, daß er da vierzehn Tage, auch wohl drei bis vier Wochen nacheinander bei einem Bauern wohnen kann, ungeachtet er sehr oft mit dem Knechte oder Schäfer in einem Bette schlafen muß.

Aber wie steht es mit ihm im Sommerhalbjahre? Noch schlimmer. Er ist dann gar kein Lehrer. Ehe die Maisonne ihre Strahlen geworfen, werden die Kinder zu Hause behalten und er in die Welt hineingejagt. Was thut er dann? Dann geht er zu seinen Eltern, wenn er solche hat und hilft ihnen bei ihrer Feldarbeit oder sonstigem Betriebe. Kann er das öfter nicht, wie sich leicht denken läßt, so legt er sich auf ein anderes Fach und thut nicht selten Schuster-, Weber-, Schmiede-, Zimmer- und Maurerarbeit oder geht nach Holland, um sich da einige Groschen zu verdienen.

Auch treibt er wohl Viehhandel. Erst im Oktober, auf den meisten Stellen im November, wird er wieder gefragt und gedungen. Gedungen oder gemietet wird er jedes Jahr und zwar für den geringen Lohn von nur einen Stüber für jedes in die Schule gehende Kind. Während es nicht in die Schule kommt, erhält er davon auch nichts. Demzufolge müssen täglich 36 Kinder in die Schule kommen, wenn er einen Verdienst wie der geringste Tagelöhner haben soll, denn der geringste Lohn ist hier 36 Stüber die Woche. Es ist fest anzunehmen, daß in einer Bauernschaft, wo 45 schulpflichtige Kinder sind, durchschnittlich nicht mehr als 36 in die Schule gehen. Diese Anzahl könnte bei weitem so hoch nicht angeschlagen werden, wenn im Winter keine Kinder über und im Frühjahr nicht viele unter dem schulpflichtigen Alter die Schule besuchten.

Was verdient nun jährlich der Nebenlehrer im Bemtheimschen? Wie gesagt, in einer Gemeinde mit 45 schulpflichtigen Kindern, wöchentlich im Durchschnitt 36 Stüber, also im Ganzen 26 bis 30 Thaler; mithin von 60 schulpflichtigen Kindern durchschnittlich 48 Stüber, also im Ganzen 35 bis 40 Thaler; von 30 schulpflichtigen Kindern wöchentlich im Durchschnitt 24 Stüber, also im Ganzen 17 bis 20 Thaler für die 26 bis 30 Wochen Unterrichtszeit. In den übrigen 22 bis 26 Wochen Ferienzeit wird ihm weder Kost noch Schlafstätte und Lohn gegeben. Ein Gehalt über 40 Thaler kann er fast nirgends bekommen, dagegen erhält er auf manchen Stellen nur 10 bis 12 Thaler und noch weniger.

Wann und worauf kann der Lehrer sich nun noch freuen? Vielleicht in der Unterrichtszeit auf eine bessere Zukunft? Das sollte man sagen. Man sollte meinen, er sei froh, daß er Gelegenheit habe, das Volk gebildeter und gesitteter zu machen und folglich sich selbst eine bessere Zukunft vorzubereiten. Wer das aber glaubt, der täuscht sich sehr. Es fehlt ihm dazu beides: die Zeit und der Wille des Volkes.

Was die Zeit, in der er Schulunterricht geben kann, betrifft, so ist dieselbe viel zu kurz, um darin gute Fortschritte machen zu können. Morgens wird es 10 Uhr, ehe alle Kinder beisammen sind, und, da der Unterricht um 12 Uhr beendet sein muß, dauert derselbe nur zwei Stunden. Längere Zeit hat er des Nachmittags auch nicht. Was kann er unterdeß tun, da er außerdem noch in 2 Sprachen, in der holländischen und hochdeutschen, allen Unterricht ertheilen muß.

Hätte er Zeit, den Kindern gemeinnützige Kenntniß und Moral beizubringen, so wäre dies doch gegen den Willen des Volkes. Der Bauer sagt: Aller Unterricht muß Religionsunterricht sein; die Kinder sollen den ganzen Tag in dem Kathechismus und in der Bibel lesen. Wie der Lehrer sich darnach fügen muß, ist leicht zu ermessen. Darum kann er sich niemals und auf nichts freuen. Er ist mit einem Wort gesagt, bedauernswerth."

Erst als eine angemessene Fachbildung an dem Fokkeschen Lehrerseminar in Neuenhaus (1851 - 1873) dem Lehreranwärter das nötige Wissen und berufliche Rüstzeug gab, besserten sich die schulischen Verhältnisse und die soziale Lage des Lehrers. Aber erst ganz zum Guten nach dem Besuch der Lehrerseminare in Aurich und Osnabrück.

Quellen:
Ludwig Sager, Schule und Lehrer in alter Zeit, Der Grafschafter, März 1954, Seite 117
Siehe auch: Heinrich Eberhardt und Jan Harm Kip, Einführung des reformierten Bekenntnisses in der Grafschaft Bentheim im Jahre 1588 und ihr Einfluss auf die Entwicklung des Volksschulwesens. In: Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim, Das Bentheimer Land, Band 114, 1988, Seite 230
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