Grafschafter Schulgeschichte

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Nhs-31

Entwicklung des Schulwesens in Neuenhaus

Schulleben in Neuenhaus Ende des 17. Jahrhunderts

Deutsche Übersetzung von Jan Kortmann, hier das Original

Am 5. November 1681 wurden die Schullehrer Probstinck und Reimerinck vom Konsistorium ermahnt, wie sie sich in ihrem Dienst zu verhalten haben.

Am 3. Februar 1682 wurde der Lohn (das Gehalt) des Schullehrers Jan Reimerinck aufgebessert durch zwei Müdden Roggen und fünf Reichstaler, die ihm jährlich von den derzeitigen Diakonen ausgehändigt werden.

4. Pastor Metelerkamp und Probstinck beklagten sich darüber, dass ihr Lohn bezüglich der Schule schlecht ausbezahlt würde. Daraufhin wird beschlossen, dem Lohnpflichtigen und dem Kirchenrat mit Ernst die Bezahlung aufzulegen.

7.10.1682 Der Bau der Schule ist an Jan Mensink vergeben, und da derselbe damit sehr im Verzug ist, wird er ermahnt (aufgefordert), den Bau fortzusetzen.

2.12. Es wird nochmals darüber geklagt, dass der Schulbau zu langsam vorangeht.

3.3.1683 Dem Zimmermann Jan Mensinck soll mitgeteilt werden, dass, wenn er den (Schul) Bau nicht in der vorgeschriebenen Weise fertig stellt, die bereits empfangenen Pfennige zurückzahlen muss.

6.1.1683 5. Da Meister Jan Mensinck den Schulbau nicht in der vorgeschriebenen Weise ausgeführt hat, da die Balken und Pfosten zu kurz sind, so ist es für gut befunden, dass die Herren Bürgermeister das Holzwerk (Gebinde) ansehen und ausmessen lassen.

3.4.1683 Die Schulbediensteten (Lehrer) Pröbsting und Weerning haben auf die große Gefahr hingewiesen, die von der Baufälligkeit ausgeht, ein Meister (Zimmermeister) solle das besichtigen und beurteilen.

2.8.1684 Es wird darüber geklagt, dass Herr Probsting es versäumt, die Jugend (Schüler) zu unterrichten, da sie zeitweise dem Unterricht fernbleiben. Dafür soll er ernstlich zensiert werden.

1.5.1686 Pastor Metelerkamp wird angewiesen, Lehrer Pr. (Pröbstink) daran zu erinnern, seine Pflichten in der Institution (Schule) pünktlicher wahrzunehmen. Die störenden (lärmenden) Kinder soll er rigoroser bestrafen, damit der Ärger in der Kirchen(gemeinde) aufhört.

5.7.1686 Herr P. soll ernstlich an seine Amtspflichten erinnert werden, da die ganze bürgerliche Gemeinde sich über seine Nachlässigkeit beklagt.

7.8.1686 Herr P. wird ins Konsistorium vorgeladen.

Quelle: Schulchronik der Ev. Volksschule Neuenhaus
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