Grafschafter Schulgeschichte

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NOH-66

Entwicklung des Schulwesens in Nordhorn

Eine Lehrerwahl im Jahre 1726

von Heinrich Specht

Vorbemerkung:
Bis 1700 besetzte der Rat die Schulstelle an der Stadtschule in Nordhorn allein, danach besorgten der Rat und das Konsistorium des Kirchspiels, in dem auch Vertreter der Landgemeinden saßen, dies gemeinsam. Dies führte oft zu Auseinandersetzungen, wie das nachstehende Beispiel zeigt:

Im Spätsommer des Jahres 1726 starb in Nordhorn Johannes Jodocus Westenberg, der 1705 von seinem betagten Vorgänger. Bernhardus van Schoppinga, das Amt eines Lehrers in der Stadt übernommen hatte. Nun galt es wieder "sonder vleeschlyke driften, haat of nyd ... uit den besten den bequamsten" zu wählen.
(Hinweis: Die Zitate stammen aus dem Kgl. Staatsarchiv Aurich.)

In den Bauerschaften und in Schüttorf regelten diese und andere Angelegenheiten der Schule die Vertreter der politischen Gemeinde, in Nordhorn und den übrigen Städten und Dörfern des Kreises der Kirchenrat. Er setzte sich in Nordhorn auf Anordnung des Grafen von Bentheim damals aus zwei Geistlichen: J.H. Nordbeck und Franzen, 2 Stadtkirchenräten: J. Engelbert und G.B.Stülen, 4 Bürgermeistern: C. Strick, E. Hubert, R. Grych und J. ten Winkel, 2 Provisoren: E. van Almelo und H. Averesch und aus 2 Kirchenräten der 5 Bauerschaften Hesepe, Altendorf, Frensdorf, Bakelde und Bimolten zusammen. Am 4. September einigten sich die 20 Consistorialen des Kirchspiels, das Schulgeschäft am 28. Oktober in üblicher Weise vornehmen zu wollen. Bis auf den "ouden Huismann van Baakholt" erschienen sie am festgesetzten Tage alle, was uns das große Interesse, das sie der Wahl entgegenbrachten, vermuten lässt.

Die Kirchenräte vom Lande wählten geschlossen den Chirurgen Swyghuisen, die Vertreter der Stadt den Bremer Unterlehrer Lohmann. Swyghuisen bekam 9, Lohmann 10 Stimmen. Somit war Lohmann gewählt und mit auffälliger Eile suchten die Interessenten beim Oberkirchenrat um die Bestätigung seiner Wahl nach, die sie dann auch bereits am 29. in der Tasche hatten.
Die unterlegene stattliche Minderheit gab sich mit dem Resultat der Wahl keineswegs zufrieden. Sie bekämpften mit einer Leidenschaft das Ergebnis vom 28. Oktober, wie sie nur ganz erregten Wahlkämpfen nachzittert, und die Hetzereien in der Gemeinde schufen die Atmosphäre für einen Vorgang, wie er sich vor und nach 1726 im Orte nicht wieder abgespielt haben dürfte.

"Nach vorangegangener complottir und Besaufung in denen Wirthshäusern drangen einige Heißsporne der Bauernschaften unterm Gottesdienst in die Kirche ein, schoben die Bürgermeister, die eine Revolte zu vermeiden suchten, beiseite, zerrten Lohmann vom Organistensitz und ließen ihren Kandidaten die Orgel spielen. Dann stellten sie sich schützend vor das Instrument, das sie als ihr Eigentum betrachteten, und wenn nicht diese (die Bürgermeister und Lohmann) aus Ehrerbietung vorm Gottesdienst sich sanftmütig aufgeführt hätten, leicht ein Blutbad hätte entstehen können".

Um den Streit zwischen Stadt und Land zu schlichten, berief der Vorsitzende des Oberkirchenrates, Adolf Heinrich Graf von Rechtern aus Almelo, am 28. November 1726 eine Versammlung der Mitglieder des Ober- und Unterkirchenrates auf den 3. Dezember nachmittags 2 Uhr zu einer Versammlung ein. In einem Brief, den Pastor Nordbeck am 1. Dezember von der Kanzel verlas, ermahnte er ernstlich die Bauernschaftskonsistorialen "sigh to ondhouden van feiteleikheyden". Nach den vorausgegangenen Tätlichkeiten im Gotteshause erschien ihm das nicht überflüssig.

Auf der Verständigungskonferenz in Nordhorn am 3. Dezember überreichten ihm die Wähler von Swyghuisen ein langes Schreiben in hochdeutscher Sprache, aus dem die tiefere Ursache ihres Unwillens gegen die Stadt zu ersehen ist.
Da sie die "onera als Reparation der Kirche unterhalt und sonstige unkösten, ohne das die Stadt Nordhorn dazu einen heller contribuiret, allein abtragen müsse, da ihnen die Pflicht obliegt, säumige Zahler - wie letzthin die Altendorfer - auf dem kostspieligen Wege des Prozesses zur Leistung ihrer Beiträge zu zwingen, sind sie fest davon überzeugt, daß die Kirche zu Nordhorn nicht eine städtische, noch mit den Bauern und Bürgern gemeinsame, sondern diesen (den Bauernschaften) allein zugehörige Kirche ist ... Sie (die Nordhorner) müssen sich nicht befremden, ja sie wissen es selbst wohl, daß sie in der Kirche ... nicht mehr recht haben als etwa die Bürgermeister zu Schüttorf und Neuenhaus. Sie können und mögen darin gehen, Gottes Wort anhören, es wird die Thüre" ihnen ebenso wenig geschlossen, wie man sie sonst irgend jemanden aus der weiten Welt schließt.

Mit geheimer Genugtuung und Schadenfreude erinnern sich die Nordhorner an einen Vorfall im Jahre 1695. Als die Stadt damals ihre "insignis in der Kirche ohne Vorwissen und Bewilligung der Kirchspielleuthe platzierte", ließen die Bauern sie schleunigst entfernen, da sie dieselben "in ihrer Kirche" nicht dulden wollten. Ihnen gehört also die Kirche, sie tragen alle Lasten und wollen infolgedessen auch den Organisten wählen und zwar allein, ohne Beteiligung der Bürgerschaft. Der Schlusssatz ihrer Eingabe deutet noch die Temperatur der Kampfeshitze an, in die sie der Streit versetzt hat. Dort heißt es: "Bauernmänner wollen lieber Hab und Gut verlieren, als ein praejudicium zum Nachteil ihrer posteritet erdulden".

Nordhorn besaß nun ohne Zweifel ein größeres Interesse an der Besetzung der Stelle als die Bauerschaften, da nämlich der Organist im Hauptamt der Lehrer ihrer Kinder und dazu noch Stadtsekretär war. Lohmann hatte ihnen "met de Daat betoont, dat Hy de anderen int Schryven, Rekenen, Singen, Orgelslaan seer verre overtreft, en ook de Hoogduittsche Taale (daer haare Stadt ten hoogsten gelegen ist) vollkomen en der Holandsche Sprache vry wel ervaren, el darenboven en Jungman ist".

Diese Vorzüge sicherten ihm die Stimmen der Städter im Kirchenrat und veranlassten letzten gegenüber den Bauern, seinen Standpunkt zu wahren.

In ihrer Gegenschrift weisen sie darauf hin, dass das Gotteshaus in Nordhorn keineswegs eine Bauernschaftskirche ist. Die Vertreter der Stadt haben stets in Gemeinschaft mit denen der Landgemeinden das geistliche Regiment ausgeübt und die Kirchengüter verwaltet. Ein alter Brauch verpflichtet freilich die Bauern zur Zahlung aller Reparaturkosten für Orgel und Kirche; Nordhorn hat sich aber immer willig gezeigt, auf ihr Ansuchen ihnen mit Beihülfe unter die Arme zu greifen. Wenn die Bauern über drückende Lasten seufzen, dann entbehrt das Jammern jeder Ursache. "Die Kirche nimmt jährlich 149 Gulden ein; dazu kommen 20 Gulden und 4 Stüber Pachtgelder aus Ländereien und 120 Gulden kommuniegeld, macht zusammen 289 Gulden 4 Stüber. In diese Summe ist als Leistung der Landgemeinden nur das wenige enthalten, was sie zum Kommuniegelde beigesteuert haben".

Wenn die Bauernschaftsvertreter behaupten, auch die meisten Bürger von Nordhorn wünschten Lohmann als Lehrer und Organisten nicht, so ist das von der Wahrheit entfernt wie der Tag von der Nacht, und wenn sie darüber klagen, dass Lohmann kein Grafschafter, sondern ein uitlander ist, so weisen sie darauf hin, dass seine Wiege im Tecklenburgischen gestanden hat, und Tecklenburg seit den Tagen Arnold II. mit der Grafschaft zu einer religiösen Gemeinschaft gehört. Zudem sind Lohmanns Vorfahren viele Jahrzehnte Lehrer und Pfarrer im Kreise gewesen. Obwohl in jener Zeit von verschiedenen Seiten die Bevorzugung inländischer Kandidaten bei Wahlen gefordert wurde, so hatte der Umstand, dass Lohmann kein vollgültiger Grafschafter war, für die Stellungnahme der Bauern bei der Wahl recht geringe Bedeutung.

Ihnen kam es in erster Linie darauf an, bei dieser Gelegenheit die Stadt zur Übernahme von Lasten zu nötigen, die freiwilligen Leistungen derselben in Pflichtleistungen umzuwandeln.

Nordhorn wusste jedoch auch diesmal wieder seine Vorteile zu wahren. Lohmann hatte am 28. Oktober die Mehrzahl der Stimmen auf sich vereinigt und die Stadt vom Oberkirchenrat die erforderliche Bestätigung der Wahl erlangt. Und da das Recht des Buchstabens auf Seiten der Nordhorner war, konnte der Graf von Rechtern am 3. Dezember nach der Besprechung mit den streitenden Parteien auch nur das Ergebnis vom 28. Oktober unterstreichen und Lohmann abermals beauftragen:
"De Kinderen, (de) des Soomers viermal, gelyk vorhennde gewoonte is geweest, en des winters twee malen ter Schoolen gaen, the onderwysen in het lesen, met de Spelden (Buchstabieren), Schryven, Rekenen, de kleinen Vragen de Kinderen nae vermoege te verstaan geven, en vor all goede Disciplin houden, het morgen en aventgebet te leren, also ook goede manieren ... van jonk op an dien Grooten God moge gewent worden".

Freilich fehlte nun immer noch eins, nämlich die Confirmation der Wahl durch den Grafen von Bentheim. Nach dem Vergellyk vom 1. November 1701 musste dieser dieselbe innerhalb eines Monats bestätigen, ganz gleich, welche Wünsche er persönlich in Bezug auf die Besetzung der Stelle hegte. Ihm, dem katholischen Landesherrn, hatte man in dem bekannten Übereinkommen von 1701 in Schul- und Kirchensachen nur einige Scheinrechte gelassen. Um dem Grafen Übergriffe unmöglich zu machen, oder doch aufs äußerste zu erschweren, wählte die Bentheimer Landeskirche stets einen angesehenen Holländer, der über Sitz und Stimme im holländischen Landtag verfügte, zum Vorsitzenden des Oberkirchenrates, damit er vermeintlichen oder wirklichen Beschwerden der Grafschafter über ihre Regierung persönlich Nachdruck verschaffen konnte, denn Holland war die Garantiemacht des Vertrages.

Die Bauerschaftskonsistorialen kannten selbstverständlich die Abmachungen von 1701. Wenn sie sich trotzdem hinreißen ließen, beim Grafen die Bestätigung der Wahl zu hintertreiben, so spricht daraus einerseits ihr tiefer Hass gegen die Stadtleute, andererseits läßt es auch die Hoffnung durchschimmern, das "weltliche Regiment" werde trotz böser Erfahrungen die Gelegenheit nutzen, um zum eigenen und ihrem Vorteil in den kirchlichen Angelegenheiten des Landes die Hand ins Spiel zu bekommen.

Der Graf folgte anfangs anscheinend der Lockung, bei dem Streit der lachende Dritte zu sein, denn er zögerte die Bestätigung der Wahl über die ihm zugebilligte Frist hinaus, so dass sich der Oberkirchenrat veranlaßt sah, unter Darlegung seines Rechtsstandpunktes, ihn an die in Frage kommende Bestimmung des Vergelyks zu erinnern.

Darauf schickte der Graf, der sich von einem Kampf mit dem Oberkirchenrat im Hinblick auf dessen Verbündeten keinen Erfolg versprach, nachfolgendes Schreiben:
"Ihro Curfürstl. Durchlaucht zu Cölln, als von Ihro Kayserl. Majestät gnädigst angeordneter Administrator der Grafschaft Bentheim, unser gnädigster Curfürst und Herr, haben den Johan Gerhard Lohmann die wegen Schulmeister- und Organistendienstes zu Nordhorn unterthänigst begehrte Confirmation kraft dieses gnädigst ertheilet und committieren, dero Richter zu Nordhorn, doctor Riccius, dieserhalb das gehörige zu verfügen.

Uhrkundl. Curfürstl. gnädigst Handzeichen und Secret insigels.
Bonn, 20. May 1727 Clemens August"

Der Ausgang des Zwistes befriedigte die Landgemeinden nicht. Geschwätzige Zungen erklärten, der Graf von Rechtern habe sich von den Nordhornern bestechen lassen. Das traf den Vorsitzenden des Oberkirchenrates an einer empfindlichen Stelle und er verklagte am 27.11.1727 einen Landwirt aus Frensdorf als den Rädelsführer der "Godelosen Eerdieve" . Jedoch der frühzeitige Tod des Angeklagten machte dem persönlichen Streit ein Ende, der ja in der Regel den sachlichen zu begleiten pflegt, wie der Schatten dem Gegenstand im Licht.

Der Wunsch nach Änderung der überkommenen Verhältnisse schwieg auch nach der Wahl in den Bauernschaften nicht. Durch Widerspenstigkeit hoffte man, die Städter mürbe zu machen, so verweigerte man z.B. Lohmann den Lohn für das Orgelspiel vor und nach der Trauung (12 Stüber).

Am 20.6.1740 führte sie denn auch endlich der mit Zähigkeit fortgesetzte Kampf ans Ziel ihres Wollens. Damals willigte die Stadt in einem Vertrag, demzufolge sie in Zukunft 1/4 der Kosten, die die Reparaturen an der Kirche, am Pastoren- und Küsterhaus verursachen würde, auf sich nehmen wollte. Die Bauern erklärten sich gleichzeitig zu unentgeltlichen Dienstleistungen mit Pferden innerhalb des Kirchspiels bereit.

So ging die Uhr wieder einmal recht, und eine Zwistquelle war verstopft.

Quelle:

Heinrich Specht, Handschriftliches Original im Archiv der Stadt Nordhorn, Kopie in der Altendorfer Schule;
siehe auch: Nordhorn, Geschichte einer Grenzstadt, Seite 132 - 136, Das Bentheimer Land XXII, 2. Auflage, 1979

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