Allgemeine Entwicklung des Schulwesens
Nationalsozialistische Schulordnung
Nach Beratung auf der 11. Tagung des Ausschusses für das Unterrichtswesen im Jahre 1934 werden die "Leitgedanken zur Schulordnung", in denen unter anderem die Abgrenzung zwischen Hitlerjugend und Schule vollzogen wird, vom Reichsminister des Inneren als verbindliche Richtlinien erklärt. Diese Richtlinien werden hier wörtlich wiedergegeben.
"Leitgedanken zur Schulordnung
I. Die oberste Aufgabe der Schule ist die Erziehung der Jugend zum Dienst am Volkstum und Staat im nationalsozialistischen Geist.. Alles, was diese Erziehung fördert, ist zu pflegen; alles, was sie gefährdet, zu meiden und zu bekämpfen. Richtunggebend für die volks- und staatspolitische Erziehung sind die durch die deutsche Freiheitsbewegung bestimmten Ziele der Reichsregierung..Das gesamte innere und äußere Leben der Schulen steht im Dienst dieser Aufgabe. Leiter, Lehrer, Schüler und Schulangestellte sind ihr verpflichtet. Die Überwachung steht lediglich den vorgesetzten Behörden zu.
II. Die Hitlerjugend ergänzt diese Arbeit durch Stellung des Charakters, Förderung der Selbstzucht und körperliche Schulung. Sie hat die Schulgewalt unbedingt zu achten und ihre Mitglieder anzuhalten, die Forderungen der Schule voll zu erfüllen.
Schule und Hitlerjugend aber haben in ihren Ansprüchen an die Jugend auf die Mitwirkung der Eltern an der Erziehung und auf die Erhaltung und Pflege des Familienlebens verständnisvolle Rücksicht zu nehmen. Die Familie ist im neuen Staat erst recht als Keimzelle und als Grundlage des Volkstums geachtet, ihr Leben ist daher zu schützen und zu fördern.
Die allgemeinen Gesichtspunkte in dem Erlass des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung (abgedruckt im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen 1933, Seite 233) sind zu begrüßen, besonders auch die Bestellung von Vertrauenslehrern. Diese haben im Einvernehmen mit den Vertretungen der Eltern an den einzelnen Schulen und mit den Schulärzten zu arbeiten.
Auch den Ausführungen über die aufgabenfreie Nachmittage ist zuzustimmen. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen aber keinesfalls über 19 Uhr im Winter, über 21 Uhr im Sommer, Jugendliche über 14 Jahre nicht über 20 Uhr im Winter und 21 Uhr im Sommer, am Sonnabend nicht über 21 bzw. 22 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Führung hat für die unverzügliche Heimkehr der Mitglieder der Hitlerjugend nach dem Dienst besorgt zu sein. Zwei Sonntage im Monat haben voll, ein dritter halb von Dienstverpflichtungen frei zu bleiben, falls das Elternhaus bzw. die Erziehungsberechtigten den Wunsch aussprechen.
Schüler über 18 Jahre können ausnahmsweise auch in die SA eintreten; doch sollen sie an ihrem Dienst nur insoweit teilnehmen, als es die Erfüllung ihrer Schulpflichten gestattet. Hierüber ist Einvernehmen mit dem Leiter der Anstalt, den Klassen- und Fachlehrern herzustellen.
III. Schüler, die der Hitlerjugend oder der SA. angehören, dürfen deren Uniformen und Abzeichen in der Schule und bei Schulveranstaltungen tragen, außer ihnen nur die Schulgruppen des Vereins für das Deutschtum im Ausland und die Sportjugend. Das Tragen sonstiger Abzeichen und Uniformen, namentlich von bekenntnismäßig abgegrenzten Jugendbünden, in der Schule und bei Schulveranstaltungen ist verboten. Das deutsche Turn- und Sportabzeichen sowie etwa eingeführte Klassenmützen sind zugelassen.
IV. Hitlerjugendbefehle und Mitteilungen der zugelassenen Bünde dürfen nach vorhergehender Genehmigung durch den Schulleiter an einer von diesem bestimmten Stelle angeschlagen werden.
V. Lehrer und Schüler erweisen einander innerhalb und außerhalb der Schule den deutschen Gruß (Hitlergruß). Der Lehrer tritt zu Beginn jeder Unterrichtsstunde vor die stehende Klasse, grüßt als erster durch Erheben des rechten Armes und die Worte "Heil Hitler"; die Klasse erwidert den Gruß durch Erheben des rechten Armes und die Worte "Heil Hitler". Der Lehrer beendet die Schulstunde, nachdem sich die Schüler erhoben haben, durch Erheben des rechten Armes und die Worte "Heil Hitler"; die Schüler antworten in gleicher Weise. Sonst begrüßen die Mitglieder des Lehrkörpers nur durch Erheben des rechten Armes in angemessener Haltung.
Wo bisher der katholische Religionsunterricht mit dem Wechselspruch "Gelobt sei Jesus Christus" "In Ewigkeit Amen" begonnen und beendet wurde, ist der deutsche Gruß zu Beginn der Stunde vor, am Ende der Stunde nach dem Wechselspruch zu erweisen.
Den nichtarischen Schülern ist es freigestellt, ob sie den deutschen Gruß erweisen oder nicht.
Zu Beginn der Schule nach allen Ferien und zum Schulschluss vor allen Ferien hat eine Flaggenehrung vor der gesamten Schülerschaft durch Hissen bzw. Niederholen der Reichsfahnen unter dem Singen einer Strophe des Deutschland- und des Horst-Wessel-Liedes stattzufinden.
Quelle:
Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Osnabrück, 1934, Seite 41