Allgemeine Entwicklung des Schulwesens
Von der Hilfsschule zu den Förderschulen: Lernen mit Behinderung
Schüler, die so schwerwiegend behindert sind, dass sie am Unterricht einer anderen allgemeinbildenden Schule nicht teilnehmen können, sind für die Dauer ihrer Beeinträchtigung zum Besuch einer für sie geeigneten Förderschule verpflichtet.
Die ersten Klassen für Hilfsschüler, wie sie zunächst genannt wurden, entstanden ab 1938 und dann ab 1949 in Nordhorn. 1958 erhielt die Hilfsschule den Namen „Sonderschule für Lernbehinderte“, 1973 als Anne-Frank-Schule ein eigenes Gebäude. Ab 1955 nahm die Sonderschule in Schüttorf, die später den Namen Erich-Kästner-Schule erhielt, ihre Arbeit für die Obergrafschaft auf; es folgten die Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in Emlichheim 1967 und die Burgschule Neuenhaus 1969, so dass der Landkreis dann flächendeckend versorgt war.
Sprachbehinderte Schüler im Grundschulalter erhielten durch den Besuch der Astrid-Lindgren-Schule in Nordhorn ab 1977 eine entsprechende Förderung. Parallel zu den dortigen Vorklassen richtete die Arbeiterwohlfahrt einen Sprachheilkindergarten für Kinder im Vorschulalter ein.
Ab 1982 nahm die staatlich anerkannte Ersatzschule für Verhaltensgestörte, die Eylardusschule in Gildehaus, auch Schüler aus dem Landkreis und darüber hinaus auf und bemühte sich um den Abbau von Verhaltensstörungen und eine Rückschulung in die Hauptschule. Die Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe in Nordhorn nahm sich ab 1963 in besonderer Weise der geistig behinderten Kinder an, aus der dann 1989 die Sonderschule für geistige Entwicklung, die Vechtetalschule, entstand.
Heute wird als Hauptziel dieser Schulen eine sonderpädagogische Förderung angesehen, die die Schüler durch individuelle Hilfen bei der Entfaltung ihrer noch fehlenden geistigen, sprachlichen, emotionalen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten, ihrer Begabungen und Neigungen unterstützt und begleitet. Seit 2004 tragen sie den Namen „Förderschulen“ mit den verschiedenen Schwerpunkten. Sie sind aufgefordert, ihre unterrichtliche und erzieherische Arbeit unter den Leitgedanken der Förderung zu stellen.
Nach Möglichkeit sollen Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, gemeinsam mit anderen Schülern unterrichtet und erzogen werden. Auf der Grundlage der Rahmenplanung „Lernen unter einem Dach“ verbleiben solche Schüler in der Grundschule, die eine sonderpädagogische Grundversorgung mit Förderschullehrern im Umfang von zwei Wochenstunden pro Klasse erhalten. In Integrationsklassen werden geistig behinderte Kinder in Normalklassen betreut. Vermehrt entstehen Kooperationsklassen, die aus der Vechtetalschule an andere allgemeinbildende Schulen ausgegliedert werden.