Entwicklung des Schulwesens in Bad Bentheim
Die Nebenschulen im Amt Bentheim 1837
von Gerrit Jan Zager
Das Amt Bentheim berichtete am 19. Dezember 1837 der Königlichen Landdrostei in Osnabrück über das Kirchen- und Schulwesen. Der Bericht, der siebzehn etwa halbseitig beschriebene Bögen in Folioformat (21x33 cm) umschließt, befasst sich auch mit den Nebenschulen und Nebenschullehrern.
Zum Amtsbezirk Bentheim gehörten 1837 die Kirchspiele Bentheim, Brandlecht, Gildehaus, Ohne, Schüttorf und die Gemeinden Drievorden und Engden. In den Kirchspielorten bestanden Haupt- und in den meisten Bauerschaften Nebenschulen.
Die Hauptschulen wurden anfangs von den Kindern des ganzen Kirchspiels besucht. Später richtete man wegen der langen und beschwerlichen Wege auch in den Bauerschaften Schulen ein. Im Kirchspiel Gildehaus bestanden nach dem Bericht des Amtes Nebenschulen in Bardel, Holt und Haar, Sieringhoek und Waldseite. Sie befanden sich mit Ausnahme der Schulen in Bardel und Sieringhoek, deren Einrichtungen allerdings auch Mängel aufwiesen, "in einem sehr elenden baufälligen Zustand".
Im Kirchspiel Schüttorf gab es 1837 Nebenschulen in den Bauerschaften Neerlage, Samern, Suddendorf und Wengsel. Die Schulgebäude in Neerlage und Samern waren gut und entsprachen "dem Bedürfnisse", das Suddendorfer Gebäude war "in einem elenden Zustand", das Quendorfer war wohl etwas besser, wies aber auch erhebliche Mängel auf. Auch die Schulen in den Bauerschaften Drievorden und Engden, die zum Kirchspiel Emsbüren gehörten, waren mangelhaft und "für die Schuljugend ungesund.".
Mit Ausnahme der Schule in Holt und Haar, der ein Kapital von 200 Gulden vermacht worden war, hatten die Nebenschulen im Amt Bentheim kein Vermögen. Verbesserungen wurden im Berichtsjahr in keiner vorgenommen.
Die Mängel bestanden neben der genannten Baufälligkeit vor allem darin, dass die Schulgebäude zu klein und deswegen ungesund waren. Das Amt bat die Königliche Drostei, den Zustand untersuchen zu lassen und Abhilfe zu schaffen, damit nicht nur alle schulpflichtigen Kinder aufgenommen werden können, sondern auch deren Gesundheit nicht gefährdet werde.
Der Bericht befasst sich auch mit der Besoldung und den Fähigkeiten der Nebenschullehrer. Das Gehalt setzte sich aus dem Schulgeld, das für jedes Kind von den Eltern gezahlt werden musste, zusammen. Jede Bauerschaft hatte verhältnismäßig wenig Einwohner und konnte wegen der großen Entfernung nicht mit einer anderen zu einem Schulverband zusammengelegt werden. Die Schülerzahl einer Nebenschule war klein und damit das Gehalt des Lehrers niedrig. Da es sich zudem laufend ändere, traf die Bauerschaft mit dem Lehrer eine Vereinbarung, nach der alle Familien Schulgeld gemäß der Erbesgerechtigkeit zu zahlen hatten.
Mit dem gleichbleibenden aber immer noch niedrigen Einkommen konnte der Lehrer seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Die Gemeinde gewährte ihm den "Reihetisch", bei dem er von den Familien der Reihe nach beköstigt wurde. In Drievorden erhielt der Nebenschullehrer statt des Reihetisches 30 Taler für seine Beköstigung. Das Amt bezeichnete die Einrichtung des Reihetisches als "mangelhaft", meinte aber auch, dass die "Eingesessenen" einer Bauerschaft die Kosten für den Lebensunterhalt nicht ganz aufbringen könnten. Es hoffe, dass mit einem "bedeutenden Zuschuss" des Staates zur Besoldung der Lehrer dieses Problem gelöst werden könnte.
An die Fähigkeiten der Nebenschullehrer konnten bei der "geringen Vergütung" keine größeren Ansprüche gestellt werden. Gut oder besser ausgebildete Lehrer zogen eine Anstellung an einer Hauptschule vor. Die Nebenschullehrer waren - so schrieb das Amt - "entweder Krüppel", die eine andere Tätigkeit nicht ausüben konnten, oder waren Landwirte oder arbeiteten im Sommer in den Niederlanden als Zimmerer, Maurer oder Torfstecher.
Quelle: Staatsarchiv Osnabrück, Rep. 350, Nr. 331
Artikel entnommen aus: Der Grafschafter 12/ 2003, Seite 47