Grafschafter Schulgeschichte

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SA-07

Schulräte und Schulaufsicht

Einführung der zweistufigen Schulaufsicht ab 1997

Mit Beschluss der Landesregierung vom 5.3.1996 zur Neuorganisation der staatlichen Schulverwaltung erfolgt die Einführung der zweistufigen Schulaufsicht für alle Schulformen zum 1. Februar 1997. Die Schulaufsichtsämter als untere Schulbehörden werden aufgelöst. Die Verwaltung sowie Aufsicht der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen sowie der Orientierungsstufen werden dann wie bisher schon der Gymnasien und Berufsbildenden Schulen von der Bezirksregierung aus direkt wahrgenommen.

Wegen der Vielzahl der Schulen, für die bisher die Schulaufsichtsämter zuständig waren, werden für diese an insgesamt 24 Standorten Außenstellen der Bezirksregierungen eingerichtet. Das bedeutet eine Reduzierung der Schulbehördenstandorte um mehr als die Hälfte, denn bisher gab es 49 selbstständige Ämter, d.h. mindestens ein Schulaufsichtsamt in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Die Reduzierung der Behördenstandorte bedeutet einen spürbaren Rückzug aus der Fläche. Den Bediensteten wird dadurch ein höheres Maß an Veränderungsbereitschaft und Mobilität abverlangt. Die bisherigen Schulaufsichtsamtdirektoren werden in Regierungsschuldirektoren umbenannt.

Im Bezirk Weser-Ems werden die Schulaufsichtsämter des Landkreises und der Stadt Osnabrück mit der hier ansässigen Schulabteilung der Bezirksregierung vereinigt, die Aufsichtsämter in Nordhorn und Meppen als Außenstellen weitergeführt sowie folgende Schulaufsichtsämter verschmolzen: Aurich, Wittmund, Emden und Leer mit Sitz in Aurich, Cloppenburg und Vechta mit Sitz in Vechta, Ammerland, Stadt Oldenburg und Wesermarsch mit Sitz in Oldenburg, Delmenhorst und Landkreis Oldenburg mit Sitz in Wildeshausen sowie Friesland und Wilhelmshaven mit Sitz in Wilhelmshaven.

Die inhaltliche Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Kultusministerium in mehreren Arbeitsgruppen mit folgenden Themen:
- Erarbeitung der Rahmenvorgaben für die innere Struktur der Schulabteilungen sowie der Arbeitsabläufe zwischen Schulen, Außenstellen und der Zentrale
- Auswahlverfahren und Qualifizierung von Führungspersonal
- Übertragung von Aufgaben der Schulbehörden auf die Schulen
- Stärkung der Ressourcenverantwortung der Schulen und Verteilung der Personalkosten zwischen Land und kommunalen Schulträgern

Die Schulen erfahren dadurch Veränderungen, so dass mit der Schulverwaltungsreform auch ein Stück allgemeiner Schulreform in Gang gesetzt wird. Deshalb wird eine Kommission eingerichtet, die sich mit Schulentwicklung, Beratung und Fortbildung befasst. In diesen Bereichen liegt das besondere Interesse der Schulen an Unterstützung und Begleitung des Schulalltags. Die Kommission soll Vorschläge zur optimalen Koordinierung und unbürokratischen Nutzung aller bestehenden Beratungsangebote, zur Inhalten und Struktur der Lehrerfortbildung sowie Konzepte zur Systemberatung und Berufsbegleitung von Lehrkräften erarbeiten.

Für die Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim ist die Bezirksregierung Weser-Ems in Osnabrück mit der Außenstelle Nordhorn zuständig.

Quellen:
- Beschluss der Nieders. Landesregierung zur Neuorganisation der staatlichen Schlverwaltung vom 5.3.1996 (SVBl. 1996, Seite 83)
- Das Konzept der Landesregierung zur Schulverwaltungsreform (SVBl. 1996, Seite 123 f.)
- GN, 16.2.1996

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